Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemein
Für unsere Leistungen gelten in erster Linie die nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen. Abweichungen bedürf-en der schriftlichen Vereinbarung. Entgegenstehend allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. Einschaltung von Nachunternehmen bleibt vorbehalten. -
Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Alle Angaben, Beschreibungen sind ohne Gewähr. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Alle angegebenen Masse sind ungefähre Abmessungen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Holz eine Naturprodukt ist. Es besitzt Quell-u. Schwindeigenschaftenschaften, indem Feuchtigkeit auf –und abgegeben wird. Bei diesem Prozess kann es zu Formveränderungen kommen. Es können sich Risse im Holz während langer Trockenperioden bilden. Dieses ist kein Beanstandungsgrund. Durch entsprechende Pflege mit einem Holschutzanstrich kann wirkungsvoll Abhilfe geschaffen werden. -
Preise und Zahlungen
Alle Preisangaben sind Endverbraucherpreis und enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Lieferungen in ein EU-Ausland wird zusätzlich ein Ausfuhrnachweis benötigt. Ferner besteht eine Umsatzsteuerpflicht jedoch mit einem Wahlrecht. Für Lieferungen an Unternehmer aus dem EU-Ausland ist es steuerfrei jedoch wird die UST-IdNr. benötigt. Die Lieferungen ins übrige Ausland sind grundsätzlich steuerfrei. Der Kaufpreis wird sofort nach der Bestellung fällig, jedoch vor der Lieferung. Nach erfolgter Vorauszahlung wird die Bestellung schnellstmöglich bearbeitet und zugestellt. -
Vertragsabschluss
Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen der Firma Holzsauna Boscheri und dem Käufer kommt durch Zusendung der Ware oder mit unterschriebender schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung enthält alle relevanten Daten zur Prüfung Ihrer Bestellung mit der Preisangabe. -
Lieferadresse
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lieferadresse vollständig vor der Auftragsbestätigung zu nennen. Sollten Aufwände wegen fehlender oder unvollständiger Lieferadresse entstehen, wird dieser Aufwand dem Kunden belastet. -
Lieferfristen
Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Von uns angegebene Lieferfristen werden nach Klärung der technischen Details vorbehaltlich des rechtzeitigen Eintreffens gewünschter Zulieferungen eingehalten. Für Betriebstörungen, Streiks, Aussperrungen, gleichgültig aus welchem Grunde, sowie für alle Fälle der höheren Gewalt, haben wir nicht einzustehen, ebenso nicht für verzögerte Lieferungen unserer Vorlieferanten. Insoweit sind wir eingegangen Terminverpflichtungen entbunden. -
Lieferung
Falls nichts anders besprochen, liefern wir schweizweit (ausgeschlossen sind Inseln) bis vor Ihre Haustüre.
Der Zugang muss für einen Lieferwagen mit einem Gewicht bis 3.5 Tonnen geeignet sein.
Beim Abladen muss eine Person als "Helfer" zur Verfügung stehen.
Im Lieferpreis ist eine Zeit von 30 min für das Abladen enthalten. Was mehr ist wird mit CHF 50.- pro Stunde verrechnet.
Lieferungen ins Ausland sind grundsätzlich möglich! Bitte fragen Sie uns nach den Versandkosten. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
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Versandkosten
Innerhalb der ganzen Schweiz sofern die Zufahrt möglich für einen 3,5t Lieferwagen: Lieferkosten 100 CHF -
Montagekosten
Die Montagekosten weisen wir pauschal oder nach Aufwand aus.
Für die Anfahrt und für's Tragen zum Fundament können Zusatzkosten entstehen, welche wir nach Aufwand abrechnen. -
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschliesslich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehr-wechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr veräussert werden dürfen, vor. Sollte der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erloschen sein, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als er die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Aussenstände. Danach eingehende abgetretene Aussenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag vor. -
Mängelrügen
Wir übernehmen für einwandfreie Qualität die Gewähr. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich und schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche aller Art auch aus positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung unsererseits erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite verändert wurde oder wenn unsere Betriebsanweisung nicht befolgt wurde. Schäden und Mängel, die durch Überanspruchung, gehen nicht zu unseren Lasten. Für Schäden an den Aluminium- bzw. Beschlagsteilen durch Kalk, Zement, Mörtel, ätzende Reinigungsmittel und dgl. kann keine Haftung übernommen werden. Voraussetzung für die Garantie ist eine ordnungsgemässe Pflege der gelieferten und eingebauten Teile, insbesondere das Ölen der Fensterbeschläge. Mängelrügen, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden umgehend und kostenfrei für den Besteller erledigt. Mängelrügen, die nicht auf ein Verschulden unsererseits basieren, werden einschliesslich Überprüfung, An- und Abfahrt dem Auftraggeber berechnet. -
Warenrücknahme
Waren nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung zurück. Bei Rückgaben, die nicht durch unser Verschulden erfolgen, behalten wir uns vor, die uns entstanden Kosten in Rechnung zu stellen (mind. 400 CHF). -
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Frauenfeld, Gerichtsstand ist Frauenfeld. -
Unwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht.
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